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Mag. Jürgen Pföstl, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Salzburg, Anwalt, Zivilprozess

Ihr Rechtsanwalt in Salzburg

Spezialisiert auf Zivilrecht &
Zivilprozessrecht.

Z I V I L R E C H T

Um ein allenfalls unnötiges Gerichtsverfahren zu vermeiden, ist es Rechtsanwalt Mag. Pföstl im Interesse seiner Mandantschaft wichtig, zunächst deren Rechtsansprüche im Wege der außergerichtlichen Verhandlungen durchzusetzen. Die Verhandlungserfahrung von Rechtsanwalt Mag. Pföstl, und die damit verbundene Einschätzungsfähigkeit der Sach- und Rechtslage, sind Garantien für erfolgreiche Vergleichsgespräche. Hierbei vertritt er seine Mandantschaft ergebnisorientiert mit der nötigen Weitsicht sowie dem erforderlichen Biss nach Außen, um letztlich das bestmögliche Ergebnis für seine Mandantschaft zu erzielen.

Wenn in zivilrechtlichen Angelegenheiten keine zufriedenstellende, außergerichtliche Lösung gefunden werden kann, muss die betreibende Partei, frei nach dem Motto "Wer den Konflikt scheut, erntet noch lange nicht Frieden", gerichtliche Hilfe zur Rechtsdurchsetzung in Anspruch nehmen. In der Phase der Entscheidungsfindung, ob ein Gerichtsverfahren durch Klagsführung angestrengt wird, ist es für Rechtsanwalt Mag. Pföstl gleichermaßen bedeutend, seine Mandantschaft objektiv für allfällige Risiken sowie die rechtliche Ausgangslage zu sensibilisieren. Dabei wird insbesondere die einschlägige Judikatur des Obersten Gerichtshofs herangezogen, um die Mandantschaft unbeschönigt ins Bild zu setzen. Dabei ist ein Für und Wider mit kompetentem Augenmaß abzuwägen, denn ein langwieriges und letztlich kostspieliges Gerichtsverfahren gilt es für die Mandantschaft zu vermeiden.

Ist demgegenüber die Mandantschaft mit Forderungen der Gegenseite konfrontiert, kann diese aufgrund der Erfahrung von Rechtsanwalt Mag. Pföstl in der Prozessführung auf die bestmögliche Abwehr und Verteidigung zählen; wobei dieser sämtliche erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der zivilprozessualen Spielregeln auszuschöpfen weiß. 
 
In zivilrechtlichen Angelegenheiten kann ein Gerichtsverfahren mit einer Leistungsklage (Schadenersatz; Anspruch auf Schmerzengeld; Zahlung des aushaftenden Kaufpreises), Unterlassungsklage (bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen; gewerblichen Rechtsschutz; Besitzstörungen; Störung von Eigentumsrechten), Feststellungsklage (Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde) und Rechtsgestaltungsklage  (Ehescheidungsklage; Klage auf Aufhebung eines Rechtsgeschäfts wegen Willensmängel; Kündigungsanfechtung im Arbeitsrecht) oder auch Anträge (auf alleinige Obsorge; Kontaktrechtsregelung; einstweilige Verfügungen) vor den Zivil-, Pflegschafts- und Handelsgerichten eingeleitet werden. Im weiteren Verlauf eines Verfahrens ist für ein Obsiegen maßgeblich, welche Zeugen beantragt und nachfolgend befragt werden, welche Dokumente vorgelegt und welche Sachverständige vom Gericht bestellt werden. 

Das Zivilrecht und Unternehmensrecht sind seit Gründung der Kanzlei Tätigkeitsschwerpunkte. Mag. Pföstl vertritt Privatpersonen und Unternehmen als Rechtsanwalt für Zivilrecht erfolgreich in streitigen zivil- und unternehmensrechtlichen Angelegenheiten. Gerne können Sie einen Besprechungstermin telefonisch unter +43 662 230 784 oder per E-Mail an office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren. 

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