
Ihr Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht in Salzburg
Ihre Verteidigung beginnt hier.
Anzeige, Strafantrag oder Anklageschrift?
Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht steht Mag. Jürgen Pföstl Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen Phasen eines Strafverfahrens kompetent zur Seite – von der ersten polizeilichen Einvernahme, sohin vom Ermittlungsverfahren bis hin zur gerichtlichen Hauptverhandlung und darüber hinaus im
Rechtsmittelverfahren.
Strafrechtliche Ermittlungen können schnell existenzbedrohend werden – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Ungenaue Angaben bei der Polizei oder bei Gericht sowie nicht rechtzeitig gestellte Beweisanträge können den Ausgang des Verfahrens massiv negativ beeinflussen. Wir erarbeiten für Sie daher eine akribische Strafverteidigung in allen Verfahrensabschnitten aus.
Aktive und effektive Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
Erstkontakt mit Kriminalpolizei – Ladung zur Beschuldigtenvernehmung
In der Regel erfährt man als Beschuldigter durch die Kontaktaufnahme der Polizei von einem Strafverfahren gegen sich. Sobald Sie von einer Strafanzeige erfahren haben bzw. zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen wurden, ist rasches Handeln essentiell. Wir beantragen umgehend Akteneinsicht in den Strafakt, analysieren die Beweislage und entwickeln eine durchdachte Verteidigungsstrategie – fachlich fundiert und auf Ihre Situation abgestimmt. Nachfolgend gestalten wir im Ermittlungsverfahren durch präzise Schriftsätze und rechtlich fundierte Anträge Ihre Strafverteidigung proaktiv, sodass bestenfalls eine rasche Verfahrenseinstellung erreicht werden kann.
Vernehmung bei der Polizei
Wir bereiten Sie sorgfältig auf jede Vernehmung vor. Mit jahrelanger Erfahrung im Strafrecht schätzen wir Chancen und Risiken realistisch ein und begleiten Sie persönlich zu jedem Termin. Nicht zu übersehen ist jedoch, dass es oftmals im Sinne einer erfolgreichen Strafverteidigung zweckmäßig ist, bei der Polizei vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und anschließend zu den erhobenen Vorwürfen schriftlich Stellung zu beziehen.
Festnahme oder Untersuchungshaft?
Bei Festnahme oder Untersuchungshaft handeln wir sofort. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung und bringen rasch die notwendigen Anträge ein, um Ihre Rechte zu sichern und eine schnelle Freilassung zu erreichen.
Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung
Frühzeitige Verfahrenseinstellung statt öffentlicher Anklage
Ein Strafverfahren kann für Beschuldigte psychisch belastend und gesellschaftlich stigmatisierend sein. Unser Ziel als Strafverteidiger ist es daher, eine Anklage vor Gericht möglichst zu verhindern. Durch eine gezielte, diskrete Verteidigung streben wir eine frühzeitige Verfahrenseinstellung an – noch im Ermittlungsverfahren.
Schriftliche Stellungnahme zur Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft
Eine zentrale Maßnahme zur Vermeidung einer Hauptverhandlung ist die schriftliche Stellungnahme. Diese erarbeiten wir individuell auf Basis des Akteninhalts. Sie enthält sowohl Ihre persönliche Sichtweise als auch fundierte rechtliche Argumente, die geeignet sind, das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden
Optimale Vorbereitung auf die Hauptverhandlung und gerichtliche Einvernahme
Die gerichtliche Einvernahme oder Hauptverhandlung stellt für viele Beschuldigte eine enorme psychische Belastung dar – oft ist unklar, was genau gefragt wird, wie man sich verhalten soll und welche Antworten möglicherweise rechtlich nachteilige Folgen haben können. Genau deshalb ist eine fundierte Vorbereitung entscheidend. Wir bereiten Sie umfassend und individuell auf Ihre Aussage vor Gericht optimal vor. Wir erläutern den Ablauf der Verhandlung, besprechen mögliche Fragen, analysieren die Beweislage und trainieren mit Ihnen realistische Gesprächssituationen.
Rechtsmittelverfahren – Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde
Auch nach einem Urteil setzen wir uns konsequent für Ihre Interessen ein. Im Rahmen einer Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde streben wir eine Strafreduktion oder Aufhebung des Urteils an – mit präziser juristischer Argumentation.
Strafvollzugsangelegenheiten
Des Weiteren vertreten wir umfassend die Interessen unserer Mandantschaft in Strafvollzugsangelegenheiten. Haft bedeutet in der Regel nicht nur für die Betroffene oder den Betroffenen ein Übel, sondern ebenso für die Angehörigen, da durch die (Untersuchungs-)Haft oftmals einer Familie der Versorger wegfällt. Um diese Krisenzeiten so kurz wie möglich zu halten, bietet das Gesetz eine Reihe von Erleichterungs- und Verkürzungsmaßnahmen an, die es zu nutzen gilt, wie etwa:
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Elektronisch überwachter Hausarrest (Fußfessel)
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Haftaufschub
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Antrag auf vorzeitige bedingte Entlassung (z. B. Halbstrafe, Drittelentlassung)
Schwerpunkte in der Strafverteidigung
Ob Vorwurf eines Kapitalverbrechens, Vermögensdelikts, ein Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz oder ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren: Wir sind als Rechtsanwalt für Strafrecht in Salzburg Ihr starker Partner. Vertrauen Sie auf umfassende Expertise im Strafrecht – für Ihre Rechte, Ihre Freiheit und Ihre Zukunft.
Folgende Deliktsgruppen sind besonders relevant:
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Delikte gegen Leib und Leben
(z. B. Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Tötungsdelikte / Mord) -
Vermögensdelikte (Wirtschaftsstrafrecht)
(z. B. Diebstahl, Raub, Veruntreuung, Untreue) -
Suchtmitteldelikte nach dem SMG
(z. B. Besitz, Konsum oder Handel mit Suchtgift)
Die Verteidigung beginnt nicht erst vor Gericht, sondern bereits im Ermittlungsverfahren. In dieser frühen Phase wird der Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie gelegt. Ziel ist es primär, den Tatverdacht zu entkräften, eine Anklage zu verhindern oder Untersuchungshaft zu vermeiden. Dabei setzen wir auf eine individuelle und präzise Ausrichtung der Verteidigung, die – je nach Fall – durch fachkundige Expertisen gestützt wird, z. B. durch:
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medizinische Sachverständige
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psychiatrische Gutachter
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forensische Psychologen
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Wirtschaftsexperten
Bestmögliche Strafverteidigung in Salzburg – Termin vereinbaren
Die Strafverteidigung ist seit Gründung der Kanzlei ein Tätigkeitsschwerpunkt. Mag. Jürgen Pföstl vertritt Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht in Salzburg bestmöglich in sämtlichen Strafrechtsangelegenheiten und -verfahren. Gerne können Sie einen Besprechungstermin telefonisch unter +43 662 230 784 oder office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren. » Kostenlose Erstberatung!

Häufige Fragen zum Thema Strafrecht (FAQ)
Wie bereite ich mich optimal auf eine Vernehmung als Beschuldigter vor?
Vor einer polizeilichen oder gerichtlichen Vernehmung ist es entscheidend, den Strafakt und die konkreten Vorwürfe vollständig zu kennen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf Akteneinsicht – diese kann unkompliziert auch durch einen Strafverteidiger beantragt und durchgeführt werden. Sie dürfen jederzeit einen Rechtsanwalt zu Ihrer Vernehmung hinzuziehen und sich vorab mit ihm über das Vorgehen beraten. Eine gründliche Vorbereitung mit einem erfahrenen Strafverteidiger schützt Sie davor, unbedachte oder rechtlich nachteilige Aussagen zu machen. Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten – etwa bei einem Anfangsverdacht, einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder Anordnung der Untersuchungshaft – sollten Sie umgehend anwaltlichen Beistand suchen. Der Verteidiger erklärt Ihnen nicht nur den Ablauf des Strafverfahrens, sondern auch Ihre Rechte und Pflichten – und steht Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.
Muss ich mich als Beschuldigter oder Angeklagter von einem Rechtsanwalt vertreten lassen?
Grundsätzlich besteht im österreichischen Strafrecht kein genereller Anwaltszwang. Sie können sich als Beschuldigter oder Angeklagter selbst verteidigen. In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz jedoch eine sogenannte „notwendige Verteidigung“ vor. In diesen Fällen müssen Sie durch einen Rechtsanwalt vertreten sein – unabhängig davon, ob Sie dies wünschen oder nicht. Typische Fälle der notwendigen Verteidigung sind: Wenn Ihnen eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren droht Bei einer Verhaftung oder Untersuchungshaft In Haftverhandlungen oder bei Anträgen auf Fortsetzung der U-Haft Wenn Sie sich vor einem Schwurgericht oder Landesgericht als Einzelrichter verantworten müssen Bei Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden Wenn Sie sich aus gesundheitlichen oder sprachlichen Gründen nicht selbst verteidigen können Auch wenn kein Anwaltszwang besteht, ist die frühzeitige Beiziehung eines erfahrenen Strafverteidigers dringend zu empfehlen. Schon eine einzige unüberlegte Aussage kann den weiteren Verlauf des Verfahrens negativ beeinflussen. Ein Rechtsanwalt schützt Ihre Rechte, prüft die Ermittlungsakte, bereitet Sie auf Vernehmungen vor und sorgt für eine strategisch durchdachte Verteidigung.
Muss ich als Beschuldigter bei der Polizei aussagen?
Nein, als Beschuldigter im Strafverfahren sind Sie nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Sie dürfen jederzeit die Aussage verweigern – ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entstehen darf. Es gilt die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen ist. Gerade im Ermittlungsverfahren empfiehlt es sich, statt einer spontanen Aussage vor der Polizei eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese wird gemeinsam mit einem erfahrenen Strafverteidiger erarbeitet und enthält eine rechtlich fundierte Darstellung Ihres Standpunkts. So können Sie Ihre Sicht der Dinge sachlich und überlegt darlegen – ohne in der Stresssituation einer Vernehmung möglicherweise belastende Angaben zu machen. Eine solche Stellungnahme kann im Verfahren hinterlegt werden und dient Ihnen bei späteren Vernehmungen als sichere Grundlage.
Was ist eine Diversion im Strafverfahren und welche Vorteile bietet sie?
Der erhobene Fingerzeig des Gesetzes – Eine Diversion ist eine alternative Möglichkeit, ein Strafverfahren ohne Verurteilung zu beenden – insbesondere, wenn die Voraussetzungen für eine Einstellung nicht vorliegen. Für Beschuldigte ist sie oft der günstigste und schonendste Ausgang, da es zu keinem Schuldspruch und keiner Vorstrafe kommt. Man gilt nach einer Diversion weiterhin als unbescholten. Damit eine diversionelle Erledigung möglich ist, muss die beschuldigte Person in gewissem Umfang Verantwortung übernehmen. Außerdem darf es sich nicht um eine besonders schwere Straftat handeln – bei Erwachsenen etwa keine Tat mit einer Strafdrohung über fünf Jahren Freiheitsstrafe. Liegt eine Diversionsfähigkeit vor, kann die Staatsanwaltschaft – oder auch später das Gericht – vorschlagen, das Verfahren gegen Auflagen wie Zahlung einer Geldbuße, eines außergerichtlichen Tatausgleichs, gemeinnützige Leistungen oder eine Probezeit zu beenden. In manchen Fällen wird so eine belastende Hauptverhandlung vermieden.
Wie kann ein Unternehmen durch Compliance-Maßnahmen strafrechtliche Konsequenzen vermeiden oder mildern?
Im Unternehmensstrafrecht kann ein effektives Compliance-Management-System entscheidend sein, um strafrechtliche Risiken zu minimieren. Die sogenannte Compliance-Defense bietet Unternehmen die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf das Verfahren zu nehmen – insbesondere im Rahmen des Verfolgungsermessens der Staatsanwaltschaft. Wird frühzeitig über den Verteidiger Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen, können vorhandene Maßnahmen und Verbesserungen in der Unternehmensstruktur präsentiert werden. Dazu zählen z. B. interne Untersuchungen, Compliance-Dokumentationen, Schadenswiedergutmachung oder die Einführung wirksamer Kontrollmechanismen. Je früher diese Unterlagen eingebracht werden, desto höher ist die Chance, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung des Unternehmens absieht oder eine Diversion gegen den Verband in Betracht zieht. Selbst wenn es zu einem Verfahren kommt, wird positives Nachtatverhalten – wie die Optimierung interner Abläufe und Compliance-Strukturen – regelmäßig als mildernder Umstand berücksichtigt.