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Mag. Jürgen Pföstl, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Salzburg, Anwalt

Ihr Strafverteidiger in Salzburg

Schwerpunkt Strafrecht. Diese Kanzlei steht für maximale
Einsatzbereitschaft & Strafverteidigung auf Höchstniveau.

S t r a f v e r t e i d i g u n G

Wie schwer der Vorwurf eines Verbrechens auch wiegen mag, sei es wegen eines Deliktes gegen Leib und Leiben (Körperverletzung; Mord), fremdes Vermögen (Diebstahl; Raub; Veruntreuung; Untreue), wegen eines Verstoßes nach dem Suchtmittelgesetz (Suchtgiftkonsum; Suchtgifthandel) oder wegen eines verwaltungsstrafrechtlichen Vergehens (Vergehen nach der Straßenverkehrsordnung oder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz), verteidigt die Kanzlei Mag. Jürgen Pföstl Beschuldigte oder Angeklagte in jedem Verfahrensstadium des Strafverfahrens vor Einzelrichtern, dem Schöffen- oder Geschworenengericht; sohin ab Kenntnis des Ermittlungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung der letzten Instanz.
 
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass insbesondere im Ermittlungsverfahren der Grundstein für eine aussichtsreiche Verteidigungsstrategie gelegt wird. Bestenfalls kann bereits in diesem Verfahrensstadium der (dringende) Tatverdacht derart entkräftet werden, dass es zu gar keiner Anklageerhebung, sondern einer Einstellung des Verfahrens oder zumindest zu keiner Verhängung der Untersuchungshaft kommt. Damit dies gelingt, erarbeitet Mag. Pföstl für und mit der Mandantschaft akribisch an der richtigen Ausrichtung bzw. Verantwortung. Abhängig vom Anlassfall, werden hierzu auch Experten ihres Fachs (Mediziner; Psychologen; Gutachter; Wirtschaftsexperten) beigezogen, insofern dies zur Untermauerung des Verteidigungsansatzes zweckmäßig ist.


Des Weiteren vertritt Mag. Pföstl umfassend die Interessen seiner Mandantschaft in Strafvollzugsangelegenheiten. Haft bedeutet in der Regel nicht nur für die Betroffene oder den Betroffenen ein Übel, sondern ebenso für die Angehörigen, da durch die (Untersuchungs-)Haft oftmals einer Familie der Versorger wegfällt. Um diese Krisenzeiten so kurz wie möglich zu halten, bietet das Gesetz eine Reihe von Erleichterungs- und Verkürzungsmaßnahmen an, die es zu nutzen gilt. Dabei ist insbesondere an den elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel), einen Haftaufschub oder den Antrag auf vorzeitige (bedingte) Haftentlassung zu denken (Halbstrafe, "Drittel").
 
Die Strafverteidigung ist seit Gründung der Kanzlei ein Tätigkeitsschwerpunkt. Mag. Pföstl vertritt Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht bestmöglich in sämtlichen Strafrechtsangelegenheiten, sohin im Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Rechtsmittelverfahren sowie in Strafvollzugssachen. Gerne können Sie einen Besprechungstermin telefonisch unter +43 662 230 784 oder per E-Mail an office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren. 

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