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Mag. Jürgen Pföstl, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Salzburg, Anwalt, Erbrecht

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Autounfälle in Salzburg

Kompetente Unterstützung bei Unfallschäden nach einem Verkehrsunfall.

Ein Verkehrsunfall bringt oft nicht nur Sachschäden, sondern auch körperliche und finanzielle Belastungen mit sich. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg sind wir spezialisiert auf die rechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie die Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzengeldansprüchen – außergerichtlich und gerichtlich.

Unfall erlitten? Jetzt Ansprüche sichern.

Ganz gleich, ob Sie als Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger oder Lenker eines E-Scooters in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Unfallgegner, der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Ihrer eigenen Unfall- oder Kaskoversicherung, sowie mit Behörden und Gerichten.

Unsere Leistungen bei Verkehrsunfällen im Überblick:

✔ Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall

  • Reparaturkosten oder fiktive Reparaturkosten

  • Ersatz bei Totalschaden oder Wertminderung

  • Kosten für Mietwagen, Abschleppung oder Stehzeit

✔ Schmerzengeld bei Körperverletzung

  • Anspruch auf Entschädigung für erlittene Schmerzen:
    Die Höhe des Schmerzengeldes richtet sich nach der Dauer und Intensität der erlittenen Schmerzen und wird für gewöhnlich durch Einholung eines unfallchirurgischen Sachverständigengutachtens – auf Kosten des Unfallverursachers bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung – ermittelt. Die Gerichte in Salzburg orientiert sich an folgenden Richtwerten (Schmerzengeld pro Tag): Leichte Schmerzen: EUR 120,00; Mittelstarke Schmerzen: EUR 240,00; Starke Schmerzen: EUR 360,00 (Stand: März 2025). Die Gesamtanzahl der Tagsätze ergibt sich aus der Gesamtdauer der Schmerzen, jeweils gerundet auf 24-Stunden-Einheiten (Globalbemessung).

  • Berücksichtigung von Spätfolgen und Dauerschäden sowie Verunstaltungsentschädigung

✔ Verdienstentgang & Haushaltsführungsschaden

  • Ersatz für entgangenes Einkommen 

  • Geltendmachung von Kosten für Haushaltshilfe oder Pflege

✔ Abwicklung mit Versicherungen

  • Kommunikation und Verhandlung mit Versicherungen

  • Unterstützung bei Ablehnung durch private Unfallversicherung

  • Durchsetzung von Leistungen bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit

✔ Rechtsvertretung bei Führerscheinentzug & Verwaltungsverfahren

  • Verteidigung bei drohendem Führerscheinentzug

  • Verfahren wegen Alkohol, Drogen oder Verkehrsdelikten

  • Vertretung vor BH, LPD, Verwaltungsgericht, VwGH oder VfGH​

Das österreichische Verkehrsrecht basiert auf verschiedenen Gesetzen, darunter:

  • die Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • das Führerscheingesetz (FSG)

  • das Kraftfahrgesetz (KFG)

  • das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG)

  • das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) – mit verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung

Zusätzlich spielt das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) eine zentrale Rolle. Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte Schadenersatz vom Unfallverursacher verlangen. Wird dieser Anspruch von der Versicherung beglichen, geht er gemäß § 67 VersVG automatisch auf den Versicherer über.

Direkte Klagemöglichkeit gegen die Versicherung

Gemäß § 26 KHVG können Unfallgeschädigte ihre Ansprüche direkt gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen. In der Praxis bedeutet das: Die Versicherung und der Unfallverursacher haften als Gesamtschuldner, was den Rechtsschutz der Geschädigten erheblich stärkt.

In einem Verkehrsunfall verwickelt? Jetzt handeln – wir helfen Ihnen.

Als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Schadenersatz in Salzburg stehen wir Ihnen persönlich zur Seite. Vom ersten Beratungsgespräch bis zur vollständigen Regulierung Ihres Schadens übernehmen wir alle rechtlichen Schritte. Gerne können Sie einen Besprechungstermin telefonisch unter +43 662 230 784 oder per E-Mail an office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren. » Kostenlose Erstberatung!

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Verkehrsunfall Schadensersatz Salzburg – Mag. Jürgen Pföstl

Häufige Fragen zum Thema Verkehrsunfall (FAQ)

Was ist bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug zu beachten?

Bei einem Unfall mit einem ausländischen Kfz in Österreich greift das Grüne-Karte-System. Die Versicherung des ausländischen Fahrzeugs wird durch das nationale Grüne-Karte-Büro vertreten – in Österreich das Büro des Unfalllandes. Ihre Schadenersatzansprüche können direkt in Österreich geltend gemacht werden. Bei Problemen ist auch eine Klage gegen das Regulierungsbüro möglich (§ 62 Abs. 1 KFG).

Wie läuft die Schadensregulierung mit der Versicherung ab?

Wenn Sie kein Verschulden am Unfall trifft, melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Kaskoversicherung und der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sofern es erforderlich ist, lassen Sie bezüglich den entstandenen Schaden einen Kostenvoranschlag von einer Kfz-Werkstätte erstellen. Reichen Sie Belege, Fotos und allfällige Gutachten und Kostenvoranschläge bei der gegnerischen Versicherung ein, wenn nicht ohnedies Ihre Kaskoversicherung die Schadensliquidation übernommen hat.

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