
Ihr Rechtsanwalt für Sportrecht, Sportunfälle & nach einem Skiunfall in Salzburg
Wir verhelfen Ihnen nach einem Sport- und Skiunfall in Österreich zu Ihrem Recht.
Sport ist Leidenschaft – doch leider birgt jede Sportart auch ein Risiko. Ob beim Fußball, Skifahren, Reiten oder in der Turnhalle: Kommt es zu einem Sportunfall, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung und möglichen Schadensersatzansprüchen. Als spezialisierte Kanzlei im Sportrecht und Schadensersatzrecht stehen wir Ihnen mit juristischer Expertise zur Seite – außergerichtlich und vor Gericht.
Skiunfall? Wir setzen Ihre Schadensersatzansprüche durch.
Ein Skitag in den Alpen kann schnell ein unerwartetes Ende nehmen. Ein Skifunfall ist nicht nur schmerzhaft, sondern oft auch rechtlich komplex. Wer haftet? Wie sieht es mit Schmerzensgeld aus? Und was übernimmt die Versicherung? Wir sind Ihr erfahrener Ansprechpartner bei Skiunfällen in Österreich.
Typische rechtliche Fragen nach einem Skifunfall:
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Wer ist schuld am Unfall?
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Habe ich Anspruch auf Schadenersatz – Schmerzengeld, Verdienstentgang usw.?
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Welche Versicherung zahlt?
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Wie dokumentiere ich den Unfall richtig?
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Was tun bei einem Skiunfall mit Fahrerflucht?
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Wir klären diese Fragen mit Ihnen gemeinsam und vertreten Sie kompetent gegenüber Versicherungen, der Gegenseite oder den zuständigen Behörden.
Skifahren: Rechtliche Besonderheiten auf der Piste
Nicht jeder Zusammenstoß auf der Skipiste ist ein "Unfall im klassischen Sinn". Oft spielen Verstöße gegen die FIS-Pistenregeln, mangelnde Rücksichtnahme oder fehlende Ausrüstung (z. B. Helm) eine entscheidende Rolle bei der Frage der Schuld und Haftung. Wir helfen Ihnen, den Hergang rechtlich einzuordnen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Skifahrer verletzt – und jetzt?
Nach einem Skifunfall ist schnelles Handeln gefragt:
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Unfall dokumentieren (Fotos, Zeugen, Positionen)
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Unfallbericht bei der Polizei oder Pistenaufsicht aufnehmen lassen
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Ärztliche Behandlung dokumentieren lassen
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Kontakt mit uns aufnehmen
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Je besser der Vorfall dokumentiert ist, desto einfacher lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen – insbesondere bei Körperverletzungen oder dauerhaften Beeinträchtigungen.
Unsere Leistungen bei Sport- und Skiunfällen:
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Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls
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außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Haftungs- und Schadenersatzansprüche
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Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeldforderungen
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Kommunikation mit Versicherungen
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Vertretung im Zivilverfahren und Strafverfahren (z. B. bei fahrlässiger Körperverletzung)
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Beratung bei Skiunfällen im Ausland (z. B. grenzüberschreitend Deutschland – Österreich)
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Vertretung in ganz Österreich
Sie hatten einen Sport- oder Skiunfall? Jetzt handeln – wir helfen Ihnen.
Als Rechtsanwaltskanzlei für Sportrecht und Skiunfälle mit Kanzleistandorten in Salzburg und Saalfelden kennen wir die gesetzlichen Regelungen im Wintersport genau. Ob als Einheimischer oder Urlaubsgast – wir setzen Ihre Ansprüche nach einem Ski- oder Sportunfall engagiert, effizient und mit juristischem Feingefühl durch. Gerne können Sie einen Besprechungstermin telefonisch unter +43 662 230 784 oder per E-Mail an office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren. » Kostenlose Erstberatung!

Häufige Fragen zum Thema Sport- und Skiunfall (FAQ)
Muss ich aus dem Ausland in Österreich klagen?
Ja – ist der Ort der Schadenszufügung bzw. der Unfallsort in Österreich, ist ein österreichisches Gericht grundsätzlich sachlich und örtlich zuständig. Als Nichtösterreicher werden Sie als Verfahrenspartei zur Gerichtsverhandlung in Österreich höchstwahrscheinlich anreisen müssen, um Ihre Rechtsansprüche durchzusetzen.
Welche Klagefristen gelten bei Schadenersatz nach einem Ski- oder Sportunfall?
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt in Österreich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangen. Wir empfehlen, frühzeitig rechtliche Schritte zu prüfen, um Fristversäumnisse zu vermeiden.