
Rechtsanwalt für Opfervertretung und Privatbeteiligung in Salzburg – Ihr Recht auf Entschädigung
Als Rechtsanwaltskanzlei für Opfervertretung und Privatbeteiligung in Salzburg vertreten wir Sie kompetent, wenn Sie als Opfer einer Straftat Ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren geltend machen möchten.
Opfer einer gerichtlich strafbaren Handlung haben – zusätzlich zur Möglichkeit der zivilgerichtlichen Klage – die Möglichkeit, im Rahmen des Strafverfahrens Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Dies erfolgt über den sogenannten Privatbeteiligtenanschluss.
Was bedeutet Privatbeteiligung im Strafverfahren?
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Mit einem Privatbeteiligtenanschluss machen wir für unsere Mandanten zivilrechtliche Ansprüche geltend, die kausal aus der strafbaren Handlung entstanden sind – etwa für Sachschäden, Schmerzensgeld oder entgangenen Verdienst.
Wichtig: Nur tatkausal entstandene Schäden sind im Strafverfahren durchsetzbar. Der geforderte Schadensbetrag muss spätestens bis zum Schluss des Beweisverfahrens erster Instanz beziffert werden. Es ist jedoch möglich, zunächst nur einen Teilbetrag zu fordern – zum Beispiel, wenn das gesamte Ausmaß des Schadens noch nicht feststeht.
Liegt bereits ein rechtskräftiger Exekutionstitel aus einem Zivilverfahren vor, kann ein weiterer Privatbeteiligtenanschluss nicht mehr erklärt werden – es sei denn, die Forderung wurde noch nicht vollständig erfüllt.
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Wie läuft das Verfahren ab?
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Im Rahmen der Hauptverhandlung wird der Angeklagte vom Gericht befragt, ob er die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers anerkennt. Wird er schuldig gesprochen, muss das Gericht auch über den Privatbeteiligtenanschluss entscheiden.
Wenn die Beweislage im Strafverfahren nicht ausreicht, um über die privatrechtlichen Ansprüche zu urteilen (z. B. bei fehlenden Gutachten), kann das Gericht den Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg verweisen – es sei denn, eine ergänzende Beweisaufnahme wäre ohne Verzögerung möglich.
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In der Praxis sprechen Gerichte bei Schuldsprüchen häufig einen Teil des geforderten Schadenersatzes zu und verweisen die restliche Forderung auf den Zivilrechtsweg.
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Ein wichtiger Vorteil für Opfer: Das Zivilgericht ist an den Schuldspruch des Strafgerichts rechtlich gebunden, was die spätere Durchsetzung erleichtert.
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Wer trägt die Kosten?
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Erzielen wir im Strafverfahren für unsere Mandanten zumindest einen teilweisen Erfolg, hat der Verurteilte die rechtsanwaltlichen Kosten des Privatbeteiligten zu ersetzen – entsprechend dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).
Wird der Angeklagte hingegen freigesprochen oder kommt es zu einer Diversion, muss der Privatbeteiligte die Kosten seiner anwaltlichen Vertretung selbst tragen. In diesem Fall besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, den Schaden zivilrechtlich einzuklagen.​​​​
Unsere Spezialisierung – Ihre rechtliche Unterstützung als Opfer einer Straftat
Wir vertreten Sie mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und rechtlicher Präzision als Privatbeteiligtenvertreter im Strafverfahren – sei es bei Körperverletzung, sexuellen Übergriffen, Diebstahl, Betrug oder anderen strafbaren Handlungen. Gerne können Sie einen Besprechungstermin telefonisch unter +43 662 230 784 oder per E-Mail an office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren. » Kostenlose Erstberatung!

Häufige Fragen zum Thema Opferschutz (FAQ)
Was ist ein Betretungs- und Annäherungsverbot?
Ein Betretungs- und Annäherungsverbot wird zumeist im Zusammenhang mit dem Vorwurf häuslicher Gewalt, gefährlichen Drohungen oder Stalking ausgesprochen. Doch auch bei lautstarken Beziehungsstreitigkeiten kann die Polizei präventiv ein solches Verbot verhängen. Ein Verbot nach § 38a SPG ist zulässig, wenn konkrete Hinweise auf eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit vorliegen. Ein ausgesprochenes Betretungsverbot bringt massive Einschränkungen für den mutmaßlichen Gefährder mit sich: •Räumliche Trennung und Kontaktverbot von zwei Wochen; wobei die Möglichkeit eines Antrages einer einstweiligen Verfügung zur Verlängerung des Betretungs- und Annäherungsverbots besteht •Verpflichtende Gewaltpräventionsberatung •Geld- oder Freiheitsstrafen bei Verstoß Gegen das Betretungs- und Annäherungsverbote kann grundsätzlich das Rechtsmittel der Maßnahmenbeschwerde binnen 6 Wochen beim zuständigen Verwaltungsgerichtsgericht erhoben werden.
Was ist das Verbrechensopfergesetz (VOG) in Österreich?
Das Verbrechensopfergesetz (VOG) in Österreich sichert Menschen, die durch eine vorsätzliche Straftat körperlich oder seelisch geschädigt wurden, einen Anspruch auf staatliche Unterstützung und Entschädigung zu. Anspruchsberechtigt sind nicht nur direkte Opfer von Gewalt, sexuellen Übergriffen oder Drohungen, sondern auch Angehörige, etwa im Todesfall. Voraussetzung ist, dass ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist – eine Verurteilung des Täters ist nicht zwingend notwendig. Zu den wichtigsten Leistungen nach dem VOG zählen die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, Psychotherapie, Schmerzengeld, Pflegegeld, Verdienstausfall, sowie Bestattungskosten und Hinterbliebenenrenten für Angehörige. Auch psychische Traumafolgen sind ausdrücklich abgedeckt. Der Antrag ist beim Sozialministeriumservice zu stellen. Die Frist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab der Tat, in Ausnahmefällen auch länger. Leistungen sind auch möglich, wenn der Täter unbekannt bleibt oder im Ausland ist.
