
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Salzburg – kompetente Begleitung bei Verlassenschaft, Testament & Pflichtteil
Sie suchen einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht in Salzburg? Wir begleiten Sie zuverlässig bei allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Verlassenschaftsverfahren. Ob Sie vorsorglich Ihren letzten Willen rechtssicher gestalten möchten oder als Erbe Unterstützung im Nachlassverfahren benötigen – unsere Kanzlei bietet Ihnen fundierte rechtliche Beratung, individuelle Lösungen und diskrete Begleitung in oft emotional belastenden Situationen.
Was versteht man unter Erbrecht?
Das österreichische Erbrecht regelt die rechtlichen Grundlagen für den Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person auf deren Erben. Dabei geht es um die Verteilung der Verlassenschaft sowie um Rechte und Pflichten, die sich daraus für die Hinterbliebenen ergeben. Die gesetzliche Erbfolge, ein Testament oder ein Erbvertrag bilden die Basis für einen gültigen Erbrechtstitel. Ein zentraler Bestandteil des Erbrechts ist das Pflichtteilsrecht. Dieses garantiert bestimmten nahen Angehörigen – wie Kindern, Ehepartnern oder Eltern – einen Mindestanteil am Erbe, selbst wenn sie im Testament nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden. Wir bieten Ihnen kompetente und einfühlsame Beratung rund um das Thema Erbrecht.
Unsere Leistungen im Erbrecht
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Erstellung und rechtliche Prüfung von Testamenten, Erbverträgen und Pflichtteilsvereinbarungen
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Rechtsvertretung in Verlassenschaftsverfahren vor Gericht und Notar
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Beratung zur gesetzlichen Erbfolge und Pflichtteilsansprüchen
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Gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
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Unterstützung bei Erbausschlagung oder bedingter Erbantrittserklärung
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Übernahme der Testamentsvollstreckung
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Strategische Planung von Schenkungen zu Lebzeiten
Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht
Wenn keine letztwillige Verfügung vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge: Ehegatten und Kinder sind bevorzugt erbberechtigt. Gibt es keine Nachkommen, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (z. B. Geschwister). Der Pflichtteil, der nahen Angehörigen gesetzlich zusteht, beträgt grundsätzlich die Hälfte der gesetzlichen Erbquote und kann nur in Ausnahmefällen entzogen werden – etwa bei schwerem Fehlverhalten.
Gewillkürte Erbfolge und Nachlassgestaltung
Wer vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel abweichen möchte, kann durch ein Testament, einen Erbvertrag oder ein Vermächtnis gezielt verfügen, wer was erhält. Wir prüfen dabei auch alternative Lösungen wie Schenkungen auf den Todesfall oder Übergaben zu Lebzeiten. Eine rechtlich präzise Formulierung ist entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Lebensgefährten und das Erbrecht
Lebensgefährten haben – unter bestimmten Voraussetzungen – ein außerordentliches Erbrecht. Zudem kann ein Vorausvermächtnis dafür sorgen, dass sie nach dem Tod des Partners für ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung verbleiben können.
Verlassenschaftsverfahren
Das Verlassenschaftsverfahren wird vom Gericht über einen Notar abgewickelt. Dieser agiert jedoch neutral und vertritt keine Partei. Um Ihre persönlichen Ansprüche durchzusetzen, empfiehlt sich die Beiziehung eines erfahrenen Anwalts für Erbrecht, der Ihre Interessen gezielt wahrt und Sie bei wichtigen Entscheidungen begleitet – z. B. bei der Abgabe einer Erbantrittserklärung, wo Vorsicht geboten ist.
Erbantrittserklärung: Chancen und Risiken
Nicht jede Erbschaft ist sinnvoll anzutreten. Bei vermuteter Überschuldung prüfen wir mit Ihnen die Möglichkeit einer bedingten Erbantrittserklärung, bei der Sie nur im Rahmen der vorhandenen Aktiva haften. Alternativ kann eine Erbausschlagung sinnvoll sein. In jedem Fall sollte vor Abgabe der Erklärung eine rechtliche Einschätzung erfolgen.
Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens
Die Gerichtsgebühren liegen bei rund 0,5 % des Nachlasswertes – mindestens jedoch EUR 95,00. Hinzu kommen Notarkosten und gegebenenfalls Rechtsanwalts- oder allfällige Gutachterhonorare. Bei Immobilien sind auch Grundbuchseintragungen und Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Eine generelle Erbschafts- oder Schenkungssteuer gibt es in Österreich derzeit nicht.
Sie wollen Ihr Erbrecht oder den Pflichtteil geltend machen oder ein Testament erstellen? Termin vereinbaren – Wir helfen Ihnen.
Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet und geht oft mit familiären Spannungen oder emotional belastenden Situationen einher. Gerade bei der Errichtung eines Testaments oder während eines Verlassenschaftsverfahrens ist fachkundige Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht in Salzburg entscheidend. Gerne können Sie einen Besprechungstermin telefonisch unter +43 662 230 784 oder per E-Mail an office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren. » Kostenlose Erstberatung!

Häufige Fragen zum Thema Erbrecht (FAQ)
Wie kann ich ein Testament rechtswirksam erstellen?
Ein eigenhändiges Testament muss zur Gänze handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Alternativ kann ein fremdhändiges Testament (z. B. am Computer geschrieben) verwendet werden, benötigt aber drei Zeugen und bestimmte Formulierungen.
Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Zuerst erben Ehepartner und Kinder. Gibt es keine Kinder, erben Eltern oder Geschwister. Der Ehepartner hat ein Vorausvermächtnis (z. B. Hausrat, Wohnrecht) und einen gesetzlichen Erbteil.
Was ist der Pflichtteil? Muss dieser bezahlt werden?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geschützter Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern unter bestimmten Umständen). Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausgezahlt werden – nicht in Form von Gegenständen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, potenzielle Erben vom Erbe auszuschließen oder ihren Pflichtteil zu kürzen. Dies kann sowohl zu Lebzeiten des Erblassers als auch nach dessen Tod erfolgen: 1. Enterbung zu Lebzeiten Der Erblasser kann in einem Testament oder Erbvertrag bestimmte Personen vom Erbe ausschließen oder den Pflichtteil kürzen. Dafür müssen jedoch triftige gesetzliche Gründe vorliegen – etwa grobe Kränkungen, schwere Pflichtverletzungen oder strafbares Verhalten gegenüber dem Erblasser. 2. Erbunwürdigkeit nach dem Tod Nach dem Tod des Erblassers kann eine Person als erbunwürdig erklärt werden. Das bedeutet, dass sie vom Erbe ausgeschlossen wird, obwohl sie eigentlich gesetzlicher Erbe wäre. Gründe für Erbunwürdigkeit sind zum Beispiel: •Straftaten gegen den Erblasser (z. B. Körperverletzung, Bedrohung) •Schwerwiegende Vergehen gegen die Verlassenschaft, wie etwa Testamentsfälschung oder Urkundenunterdrückung Ein Antrag auf Feststellung der Erbunwürdigkeit muss gerichtlich eingebracht werden.
Können Lebensgefährten erben?
Seit dem 1. Jänner 2017 sind Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten im österreichischen Erbrecht nicht mehr als Fremde anzusehen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen erben, haben jedoch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil – anders als Ehepartner oder direkte Nachkommen. Ein Erbvertrag ist zwischen Lebensgefährten gesetzlich nicht erlaubt. Eine Erbschaft ist nur möglich, wenn keine anderen gesetzlichen Erben vorhanden sind. Absicherung durch Lebensversicherung oder Testament Zur finanziellen Absicherung eines Lebenspartners empfiehlt sich der Abschluss einer Lebensversicherung, bei der dieser als begünstigte Person eingetragen wird. Die Versicherungssumme zählt nicht zur Verlassenschaft und unterliegt daher nicht der Pflichtteilsregelung. Darüber hinaus kann der Lebensgefährte oder die Lebensgefährtin durch ein Testament als Erbe berücksichtigt werden. Wichtig: Pflichtteilsberechtigte Personen wie Kinder, Enkel oder Ehepartner behalten auch bei einem Testament ihre Ansprüche. Was tun bei Trennung? Nach dem Ende einer Lebensgemeinschaft sollte eine bestehende testamentarische Begünstigung widerrufen oder angepasst werden. Wer die frühere Partnerin oder den Partner weiterhin bedenken möchte, muss das ausdrücklich im Testament festhalten oder eine neue Verfügung errichten. Ein möglicher Streitpunkt im Erbfall: Ob die Lebensgemeinschaft zum Todeszeitpunkt tatsächlich noch bestand, lässt sich oft nur schwer beweisen. Deshalb ist eine klare rechtliche Vorsorge besonders wichtig.
