
Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht & Korruptionsstrafrecht in Salzburg
Das Wirtschaftsstrafrecht, auch bekannt als White Collar Crime, umfasst sämtliche strafrechtlich relevanten Handlungen im wirtschaftlichen Umfeld. Obwohl es sich nicht um einen gesetzlich definierten Begriff handelt, stellt das Wirtschaftsstrafrecht eine eigenständige und anerkannte Disziplin des Strafrechts dar.
Unsere Kanzlei hat sich auf die Strafverteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren spezialisiert. Rechtsanwalt Mag. Pföstl vertritt seit Gründung der Kanzlei Führungskräfte im unteren, mittleren und oberen Management sowie Unternehmen, die ins Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) oder anderer Ermittlungsbehörden geraten sind – und das kompetent, diskret und zielgerichtet in allen Verfahrensstadien:
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Ermittlungsverfahren
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Hauptverfahren
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Rechtsmittelverfahren
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Strafvollzugssachen
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Die WKStA übernimmt die Zuständigkeit in Wirtschaftsstrafverfahren, wenn der vermutete Schaden über fünf Millionen Euro liegt oder bei besonders bedeutenden Verdächtigen. Ebenso kann sie bei Korruptionsdelikten, Amtsmissbrauch oder bei besonders hohem öffentlichem Interesse an der Aufklärung eines Falles das Verfahren an sich ziehen.
Wirtschaftsstrafrecht und Unternehmensverantwortung: Mit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) im Jahr 2006 wurde die Strafverfolgung von Unternehmen grundlegend reformiert. Seitdem können nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Unternehmen und juristische Personen bei strafbaren Handlungen zur Verantwortung gezogen werden – etwa durch eine Verbandsgeldbuße. Unternehmen haften, wenn es zu einem Organisationsverschulden kommt – also dann, wenn ein Entscheidungsträger objektiv sorgfaltswidrig gehandelt hat. Auch fahrlässige oder vorsätzliche Taten von Mitarbeiter:innen können dem Unternehmen zugerechnet werden. Zusätzlich kann auch ein durch eine Straftat erzielter Vermögensvorteil für verfallen erklärt werden.
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Im Zentrum wirtschaftsstrafrechtlicher Verfahren stehen regelmäßig folgende Tatbestände:
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Untreue (§ 153 StGB)
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Betrug (§§ 146 ff StGB)
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Krida-Delikte (§§ 156 ff StGB)
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Geldwäsche (§ 165 StGB)
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Veruntreuung (§ 133 StGB)
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Bestechlichkeit (§ 304 StGB)
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Bestechung (§ 307 StGB)
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Insiderhandel (gemäß Börsegesetz)
Diese Straftaten sind oft komplex, erfordern spezialisiertes Fachwissen und eine strategisch ausgelegte Strafverteidigung.
Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Salzburg.
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Rechtsanwaltskanzlei Mag. Pföstl – Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Salzburg bietet Ihnen langjährige Erfahrung und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien im Bereich White Collar Crime. Egal ob es um den Vorwurf des Betrugs, der Untreue, Korruption oder um die Verantwortlichkeit eines Unternehmens geht. Gerne können Sie einen Besprechungstermin telefonisch unter +43 662 230 784 oder per E-Mail an office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren.
