
Verwaltungsstrafrecht – Ihre erfahrene Rechtsanwaltskanzlei für Verwaltungsstrafverfahren
Das Verwaltungsstrafrecht ist ein zentraler Bereich des österreichischen Rechtssystems und befasst sich mit der Verfolgung von Verstößen gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften und behördliche Auflagen. Anders als im klassischen Strafrecht sind bei Verwaltungsstrafdelikten nicht die Staatsanwaltschaften oder ordentlichen Strafgerichte zuständig, sondern Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte.
​
Typische Rechtsgrundlagen, die Verwaltungsstrafbestimmungen enthalten, sind unter anderem die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Kraftfahrzeuggesetz (KFG), das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die Gewerbeordnung (GewO), das Baupolizeigesetz (BauPolG) sowie das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). Verstöße gegen diese Gesetze können ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich ziehen – oft verbunden mit erheblichen finanziellen und persönlichen Konsequenzen.
Verwaltungsstrafverfahren sind häufig geprägt von hohen Geldstrafen und können für die Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen. Neben finanziellen Sanktionen drohen auch einschneidende Maßnahmen wie der Verlust des Führerscheins, die Beschlagnahme von Fahrzeugen oder andere einschneidende Verwaltungssanktionen, die tief in die Lebensführung eingreifen können.
Bestmögliche Strafverteidigung in Salzburg – Termin vereinbaren
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Verwaltungsstrafrecht in Salzburg unterstützen wir Sie kompetent bei der Abwehr von Verwaltungsstrafen, beraten umfassend zu Verfahren vor Verwaltungsbehörden und vertreten Ihre Interessen vor dem Verwaltungsgericht. Gerne können Sie einen Besprechungstermin telefonisch unter +43 662 230 784 oder per E-Mail an office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren. » Kostenlose Erstberatung!
