Ihr Rechtsanwalt in Salzburg
Solide Vertragserstellung.
V e r t r a g s g e s t a l t u n g
Ein schriftlicher Vertrag dient vor allem dazu, den übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien zu manifestieren. Wenngleich Verträge weitestgehend auch mündlich geschlossen werden können, ist einem Vertrag schwarz auf weiß zur Rechtssicherheit gegenüber einem mündlichen Vertrag grundsätzlich der Vorzug einzuräumen, sollte nicht ohnedies von Gesetzes wegen Schriftlichkeit gefordert sein. Aufgrund meiner Erfahrung im Führen von Gerichtsverfahren ist es mir als Vertragsersteller möglich, für meine Mandantschaft mit Weitsicht und unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung Klauseln im Vertrag zu verwenden, die auch im Streitfall Bestand haben. Das ist der Anspruch, den ich an meine Verträge habe.
Darüber hinaus ist das Verfassen von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, testamentarischer Verfügungen sowie die Ausarbeitung von Eheverträgen, von meinem Tätigkeitsbereich umfasst.
Kauf-, Miet-, Pacht- & Darlehensverträge
Liegenschaftsverträge
Erb- & Übergabsverträge
Eheverträge
Arbeits-, Konsulenten- & Geschäftsführerverträge
Dienst- & Werkverträge
Garantieverträge
Gesellschafterverträge
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Lizenzverträge
Franchiseverträge
Software- & Wartungsverträge
Die Prüfung und Beurteilung von Verträgen aller Art
Treuhandschaften samt Selbstberechnung und Abfuhr der Abgaben und Steuern
Besprechungstermin bei Rechtsanwalt & Strafverteidiger Mag. Jürgen Pföstl in Salzburg per Telefon unter +43 662 230 784 oder per E-Mail an office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren.