red, salzburg.ORF.at | Freitag, 26. Juli 2024, 19:05 Uhr

Der 17-jährige Serbe, der nach einer Gewalttat am Bahnhof Bischofshofen vor einem knappen Monat als Hauptbeschuldigter geführt wurde, ist laut einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ aus der U-Haft entlassen worden. Ein Gutachten hatte ihn entlastet.
Im Juni kam es auf einem Bahnsteig des Bahnhofs Bischofshofen zu einer Gewaltattacke von mehreren Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegen einen 22-jährigen Kosovaren. Das Opfer wurde bei dem Angriff so schwer verletzt, dass es in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt werden musste.
Gutachten: Keine Anzeichen auf versuchten Mord
Die Polizei hatte ursprünglich angegeben, dass der hauptbeschuldigte 17-jährige serbische Staatsbürger noch mit dem Fuß gegen den Kopf des bereits bewusstlos am Boden liegende Opfer getreten haben soll. Der 17-Jährige wurde daraufhin des versuchten Mordes beschuldigt und kam in Untersuchungshaft. Die konnte er am Freitag allerdings wieder verlassen, denn ein videoanalytisches Gutachten hatte ihn entlastet.
Kein Fußtritt gegen Kopf des Opfers
Die Gewalttat wurde von einer Videokamera aufgezeichnet, die am Bahnsteig angebracht war. Der Rechtsanwalt des Beschuldigten, Jürgen Pföstl, bestritt, dass die Tritte seines Mandanten den Kopf des Opfers getroffen hatten. Der fallzuständige Staatsanwalt beauftragte ein Gutachten, dessen Ergebnis die Darstellung der Verteidigung stützt: Demnach hatte der 17-Jährige zwar mit seinem rechten Fuß in die Richtung des Kopfes des Opfers getreten, seinen Tritt aber „signifikant verlangsamt“, sodass der Kosovare gar „nicht von einem Fußtritt am Kopf getroffen worden war. Aus den Abbildungen erscheint für den Sachverständigen klar erkennbar, dass die Trittbewegung des Täters vor dem Kopf des Opfers endet. Zudem ist keine entsprechende Bewegung des Kopfes des Opfers erkennbar.“, teilte der beauftragte Gutachter mit.
Von den sieben Jugendlichen, die die Polizei dank der Überwachungskamera ausfindig machen konnte, sind mittlerweile nur mehr zwei wegen des Verdachts der absichtlichen schweren Körperverletzung in Untersuchungshaft.
red, salzburg.ORF.at
Vorschau | Bild: ORF