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Mag. Jürgen Pföstl, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Salzburg, Anwalt, Verwaltungsstrafrecht

Ihr Rechtsanwalt in Salzburg

Verwaltungsstrafrecht.

Verwaltungsstrafrecht

Für Verwaltungsstrafdelikte sind nicht die Staatsanwaltschaften oder die ordentlichen Strafgerichte zuständig, sondern Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte. Insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Kraftfahrzeuggesetz (KFG), das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die Gewerbeordnung (GewO), das Baupolizeigesetz (BauPolG) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) beinhalten Strafbestimmungen, wegen derer Verwaltungsstrafverfahren geführt werden. 

Verwaltungsstrafverfahren sind geprägt von teilweise drakonischen Geldstrafen. Für den Beschuldigten stellt ein Verwaltungsstrafverfahren in der Regel eine hohe Belastung dar, da die drohenden Konsequenzen, wie z.B. Führerscheinverlust, Beschlagnahme des Kfz, einen erheblichen Einschnitt in die Lebensführung des Betroffenen haben.

 

Das Verwaltungsstrafrecht bildet seit Gründung der Kanzlei einen Tätigkeitsschwerpunkt. Mag. Pföstl vertritt Sie oder Ihr Unternehmen als Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafrecht bestmöglich bei der Bekämpfung von Bescheiden der Verwaltungsbehörden oder Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Gerne können Sie einen Besprechungstermin telefonisch unter +43 662 230 784 oder per E-Mail an office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren. 

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