Ihr Recht im Zentrum, Ihr Rechtsanwalt in Salzburg!
Es genügt nicht, das Gesetz auf seiner Seite zu haben, man muss auch wissen, wie man Recht um- und durchsetzt!
Diese Maxime gilt einerseits in der außergerichtlichen Interessenvertretung, wie z.B. der Erstellung von Verträgen und Vergleichsverhandlungen sowie andererseits in Gerichtsverfahren, in denen der gewünschte Erfolg maßgebend von einem fachkompetenten und mit Vehemenz agierenden Anwalt abhängt. Dabei ist eine alltägliche Erfahrung des Anwalts im Umgang mit den Gerichten und Behörden eine Grundprämisse, um dem Rechtsuchenden zu seinem Recht bestmöglich zu verhelfen. Parteilichkeit und Loyalität gegenüber dem Mandanten und der Mandantin, insbesondere in Krisenphasen, verstehen sich bei alldem von selbst.
Für all das steht diese Rechtsanwaltskanzlei ein!
Tätigkeitsbereiche
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Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, das Schadenersatzrecht, Ehescheidungen sowie erbrechtliche Forderungen, um nur einige zu nennen, sind Thematiken des Zivilrechts. Vereinfacht ausgedrückt, regelt dieses die Rechte und Pflichten unter Bürgern und Unternehmen sowie des Staates, wenn dieser als Träger von Privatrechten agiert. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht und Zivilrecht, gehen auf das römische Recht zurück, das vom ius civile sprach. Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privatrechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht sohin das bürgerliche Recht aus.
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Das Strafrecht samt seinen Nebengesetzen, wie z.B. dem Suchtmittelgesetz und dem Finanzstrafgesetz, ist nicht zuletzt wegen der intensiven Eingriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden und der möglichen Maßnahmen und Sanktionen durch die Gerichte (Untersuchungshaft und Strafhaft) das einschneidenste Rechtsgebiet. Wer in die Fänge der Justiz gerät, durchlebt harte Zeiten; ob begründet oder nicht, sei an dieser Stelle dahingestellt. Gerade deshalb braucht es auf diesem sensiblen Rechtsgebiet einen Strafverteidiger, der mit dem einschlägigen Know-how, der angemessenen Rhetorik und dem nötigen Geschick die Interessen des oder der Betroffenen vehement vertritt und verteidigt, damit sich die Dauer der Krise auf ein zeitliches Minimum beschränkt. Insbesondere dadurch zeichnet sich ein erstklassiker Strafverteidiger aus.
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Unter der Bezeichnung Wirtschaftsrecht versteht man zusammengefasst all jene Rechtsgebiete, die für die am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und in der Beziehung zum Staat relevant sind. Dies, obgleich es sich um Normen privat-, straf- oder öffentlich-rechtlicher Natur handelt. Vor diesem Hintergrund besteht das Wirtschaftsrecht aus einem scheinbar unüberschaubaren Anwendungsbereich. Aufgrund der häufig fachübergreifenden Komplexität sind Unternehmen regelmäßig mit erheblichen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Um diese effizient zu bewältigen, begleite ich Unternehmen umfassend in deren wirtschaftsrechtlichen Belangen sowie bei der Erstellung von Verträgen mit Unternehmensbezug. Für ein erfolgreiches und innovatives Unternehmen, bedarf es einer Rechtsberatung, die nebst der rechtlichen Ausgestaltung die wirtschaftlichen Aspekte gleichermaßen mit einbezieht.
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Ein schriftlicher Vertrag dient vor allem dazu, den übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien zu manifestieren. Wenngleich Verträge weitestgehend auch mündlich geschlossen werden können, ist einem Vertrag schwarz auf weiß zur Rechtssicherheit gegenüber einem mündlichen Vertrag grundsätzlich der Vorzug einzuräumen, sollte nicht ohnedies von Gesetzes wegen Schriftlichkeit gefordert sein. Aufgrund meiner Erfahrung im Führen von Gerichtsverfahren ist es mir als Vertragsersteller möglich, für meine Mandantschaft mit Weitsicht und unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung Klauseln im Vertrag zu verwenden, die auch im Streitfall Bestand haben. Das ist der Anspruch, den ich an meine Verträge habe.
Erstklassige Rechtsvertretung besteht für mich aus rechtlicher Expertise und der Bereitschaft sich in die Lage, Gedanken und Emotionen der Mandanten und Mandantinnen hineinzuversetzen. Das bildet die Grundlage für mein rechtsanwaltliches Tun und Handeln.
Medienberichte