Ihr Rechtsanwalt in Salzburg
Verkehrsrecht & Haftpflichtversicherung.
Straßenverkehrsrecht
Verkehrsunfall, Führerscheinentzug, Fahrerflucht. All dies fällt im weiteren Sinne in den Bereich des Straßenverkehrsrechts. Die einschlägigen Normen sind die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Führerscheingesetz (FSG), das Kraftfahrgesetz (KFG), das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) und das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG), das eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung vorsieht. Eine gewichtige Rolle spielt zudem das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Steht dem Versicherungsnehmer (Unfallgeschädigten) ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten (Unfallverursacher) zu, so geht nach § 67 VersVG der Anspruch ex lege auf den Versicherer (Haftpflichtversicherung) über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt. Nach § 26 KHVG besteht ein direktes Klagerecht, wonach der Geschädigte den ihm zustehenden Schadenersatzanspruch im Rahmen des betreffenden Versicherungsvertrages auch gegen den Versicherer geltend machen kann. Der Versicherer und der ersatzpflichtige Versicherte haften als Gesamtschuldner.
Bei einem Inlandsunfall mit ausländischer Beteiligung erfolgt die Schadensregulierung nach dem Grüne-Karte-System. Die Mitgliedsländer der EU sind verpflichtet, zentrale Regulierungsstellen einzurichten (Grüne-Karte-Büros). Das Büro, in dessen Land ein Ausländer einen Unfall verursacht hat, ist danach verpflichtet, dem Geschädigten vollständigen Schadenersatz zu leisten. Es kann abschließend vom Büro des Landes, aus dem das Fahrzeug des Verursachers stammt, seine Aufwendungen erstattet verlangen. Scheitert die Regulierung, ist das behandelnde Büro für die Klage des Geschädigten passiv klagslegitimiert. Diesem Haftungskonzept entspricht die innerstaatliche Haftungsregelung des § 62 Abs 1 Kraftfahrgesetz (KFG).
Im Haftpflichtversicherungsrecht geht es oftmals um erhebliche Schadenssummen, für die jemand einzustehen hat. Insbesondere bei Bauvorhaben und in Verbindung mit dem Straßenverkehrsrecht ist dieses Rechtsgebiet äußerst praxisrelevant. Es zielt auf den Versicherungsschutz bzw. eine Schad- und Klagloshaltung von Versicherungsnehmern ab. Aufgrund eines Haftpflichtversicherungsvertrages steht der Versicherer dem Versicherungsnehmer für die Risikotragung der Schadensliquidation sowie für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ein.
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