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Jungen Pinzgauer brutal verprügelt: Deutscher Fußballprofi Marius Gersbeck zahlt 40.000 Euro Geldbuße

Salzburger Nachrichten | 28. September 2023, 12:46 Uhr



Nach nur 25 Minuten war am Donnerstag der Salzburger Prozess gegen Marius Gersbeck, zuletzt suspendierter Tormann des deutschen Bundesliga-Absteigers Hertha BSC Berlin, beendet. Das Ergebnis: Die Richterin erledigte das Verfahren gegen den Fußballprofi, der im heurigen Juli im Pinzgau einen 22-jährigen Einheimischen brutal verprügelt hatte, mit einer Diversion. Gersbeck bezahlte noch im Salzburger Landesgericht 40.000 Euro Geldbuße - daraufhin stellte die Richterin das Strafverfahren ein.


"Ich bedauere den Vorfall zutiefst. Und ich möchte mich beim Opfer gerne persönlich entschuldigen." - Der Angeklagte Marius Gersbeck, Profi-Tormann bei Hertha BSC, zeigte sich am Donnerstag am Salzburger Landesgericht reuig. Laut Strafantrag hatte der 28-jährige Fußballprofi am frühen Morgen des 16. Juli im Stadtzentrum von Zell am See einen 22-jährigen Pinzgauer nach zuerst verbalem Streit brutal niedergeschlagen.


Gersbeck - er war damals mit seinem Berliner Fußballteam auf Trainingslager in Zell am See - hatte sich in der Tatnacht unerlaubt aus dem Mannschaftshotel geschlichen. Gemeinsam mit Hertha-Anhängern hatte er sich in Zell in einem Lokal und dann auf einem Fest vergnügt. Gegen vier Uhr Früh kam es dann mit dem 22-jährigen Pinzgauer zu einem heftigen Streit.


Fakt ist: Gersbeck versetzte dem jungen Mann erst Faustschläge ins Gesicht und anschließend noch Tritte gegen Kopf und Oberkörper. Das Opfer war kurz bewusstlos und erlitt zwei Brüche im Gesicht: eine Fraktur des Augenhöhlenbodens und eine Kieferhöhlenwandfraktur. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft lautete auf schwere Körperverletzung.


Auch etliche Medienvertreter aus Deutschland kamen zum Prozess


Im nunmehrigen Prozess, verfolgt von etlichen deutschen Medienvertretern, nahm das Opfer Gersbecks Entschuldigung auch an. Der Fußballprofi ging im Gerichtssaal zu dem jungen Mann hin und gab ihm die Hand mit den Worten: "Es tut mir sehr leid, was ich damals getan habe."


Rechtsanwalt Jürgen Pföstl, der Verteidiger Gersbecks, hatte zuvor eine diversionelle Erledigung der Causa angeregt: Sein Mandant übernehme volle Verantwortung. Alle Voraussetzungen für eine Diversion lägen vor.


Dies sah auch Richterin Daniela Meniuk-Prossinger so. "Eine Diversion ist kein Freikauf. Sie ist eine alternative Sanktionsform auf strafbares Verhalten, eine prozessuale Alternative im Strafrecht." Und im konkreten Fall könne dieses Rechtsinstrument angewendet werden: "Der Angeklagte ist reuig und schuldeinsichtig. Zudem ist er unbescholten und hat schon äußerst großzügige Schadenswiedergutmachung geleistet. Weiters lag auch eine gewisse Provokation des Opfers vor seinen damaligen Attacken vor", so die Richterin. All dies seien schuldmindernde Umstände, die eine Erledigung des Verfahrens gegen Geldbuße rechtfertigten. Nachsatz der Richterin direkt zum Angeklagten: "Ich bin der Ansicht, dass mit einer diversionellen Geldbuße das Auslangen gefunden werden kann, um Sie von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten."


Fußballprofi bleibt eine herkömmliche Verurteilung samt Vorstrafe erspart


Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Verurteilung zu einer Haft- oder Geldstrafe "erspart" sich Gersbeck mit der angeordneten Diversion eine gerichtliche Vorstrafe. Nachdem der 28-jährige, wegen der Gewalttat suspendierte Hertha-Tormann noch während des Prozesses an der Kassastelle des Landesgerichts die ihm auferlegte Geldbuße von 40.000 Euro eingezahlt hatte, stellte Meniuk-Prossinger das Strafverfahren ein. Die Staatsanwältin gab dazu keine Erklärung ab - sie könnte binnen 14 Tagen dagegen noch Beschwerde erheben.


Zweite Chance bei der Hertha möglich


Kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung am Salzburger Landesgericht veröffentlichte Hertha BSC eine Stellungnahme von Geschäftsführer Thomas E. Herrich: "Nach unserem Kenntnisstand hat es keine vollständige Hauptverhandlung, keine formelle Verurteilung und damit auch keinen Schuldspruch gegeben. Es ist bekannt, dass Marius sich bei dem Geschädigten entschuldigt und sich mit diesem außergerichtlich geeinigt hatte. Für uns als Club ist also im Moment festzuhalten: Das Gericht hat die Schuld offenbar als nur gering angesehen. Unser Spieler wurde strafrechtlich nicht verurteilt und hat den Verletzten einvernehmlich entschädigt. Bei dieser Sachlage schließen wir unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht aus, dass Marius Gersbeck eine zweite Chance erhält. Wir werden dies intern besprechen und zeitnah entscheiden."


Salzburger Nachrichten


Vorschau | Bild: FMT-Pictures GbR

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