Salzburger Nachrichten | 10. Oktober 2024 - 10:53 Uhr
Ein 34-jähriger Italiener, der im Frühherbst 2022 eine gut etablierte Skihütte im Lungau gepachtet hatte und im Anschluss Lieferanten um insgesamt knapp 130.000 Euro geschädigt haben soll, wurde am Mittwoch am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf des gewerbsmäßigen schweren Betrugs freigesprochen (rechtskräftig).
Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der unbescholtene Angeklagte nach Abschluss des Pachtvertrags mit der Hüttenbesitzerin im September 2022 vor der damaligen Wintersaison bei diversen Lieferanten Waren wie Heizöl, Getränke, Kaffee oder Küchengeräte bestellt. Bezahlt habe der 34-Jährige für die gelieferten Waren aber nichts. Die Anklage sprach von einem Gesamtschaden für die Lieferfirmen von fast 130.000 Euro. Fakt sei, so der Staatsanwalt, dass der Angeklagte und ein weiterer, abgesondert verfolgter, zur Festnahme ausgeschriebener Italiener noch während der damaligen Wintersaison den Lungau plötzlich verlassen hatten.
Der Schöffenprozess unter Vorsitz von Richterin Daniela Meniuk-Prossinger gegen den nicht geständigen Angeklagten war vor einigen Wochen eröffnet worden. Damals wurden mehrere Zeugen vernommen. Am Donnerstag wurde der Angeklagte, verteidigt von Rechtsanwalt Jürgen Pföstl, nun vom Betrugsvorwurf freigesprochen. Die vorsitzende Richterin begründete dies damit, dass es für die Verwirklichung des Tatbestands einen Täuschungsvorsatz brauche. Im Zweifel liege ein solcher aber nicht vor. Überdies - so die Vorsitzende - seien Forderungen der Lieferanten letztlich teilweise noch gar nicht fällig gewesen; beim Kaffeelieferanten etwa sei zudem der Angeklagte gar nicht der Besteller gewesen, sondern ein Verwandter von ihm, der nicht angeklagt wurde.
Letztlich zahlte der Angeklagte "nur" eine diversionelle Geldbuße
Weil der Angeklagte bezüglich des - nach modifizierter Anklage - ebenfalls erhobenen Vorwurfs der betrügerischen Krida "Verantwortung" übernahm, erhielt er deswegen im Rahmen einer Diversion eine Geldbuße von 500 Euro. Der 34-Jährige zahlte den Betrag noch im Gerichtssaal ein - das Strafverfahren gegen ihn ist damit eingestellt. In die Diversion flossen auch noch symbolische Schadenszahlungen an eine Getränke- und eine Heizölfirma von jeweils 100 Euro ein.
Verteidiger Jürgen Pföstl bezüglich der Diversion zu den SN: "Ab Mitte Dezember 2022 hat dann der zuvor auf der Hütte als Kellner tätige Landsmann meines Mandanten die Hütte als Pächter übernommen. Für das Gericht verlief die Übergabe der gelieferten Waren von meinem Mandanten an den neuen Pächter strafrechtlich nicht einwandfrei, weshalb eine Diversion angeboten wurde."
Wie die vorsitzende Richterin zum Diversionsbeschluss anmerkte, sei ein tatsächlicher Schadensbetrag "nicht feststellbar". Ein Teil der gelieferten Waren ging jedenfalls wieder zurück an die Firmen. Im Übrigen, so Verteidiger Pföstl, dürfte sich der zur Festnahme ausgeschriebene Landsmann seines Mandanten wohl einen Teil der Waren betrügerisch erschlichen haben.
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